Donnerstag, 13. Oktober 2011

Das endlose Thema mit dem Druckwächter...

Bei der Bemusterung haben wir uns gegen den Drückwächter entschieden, da wir bereits im voraus die Info von unserem Schornsteinfeger hatten, dass wenn wir eine Lüftunsplanung des Neubaus vorlegen können auf den Druckwächter verzichten können.
Bei der Lüftungsplanung müssen auch die maximalen Druckverhältnisse angegeben sein, die überhaupt in dem Haus herschen könnten.

Wir haben sehr viel Eigeninitative erbracht, um die benötigte Lüftungsplanung zu erhalten, damit wir den besagten Druckwächter nicht benötigen. Aber leider hat es nicht geklappt, die Lüftungsplanung die wir von Fingerhaus erhalten haben, sagt nichts über die Druckverhältnisse im Haus aus und somit ist diese unbrauchbar für den Schornsteinfeger.
Wieso es nicht machbar ist, die geforderte Lüftungsplanung zu erstellen wissen wir leider nicht und können das auch nicht ganz nachvollziehen.

Den Hersteller unserer zukünftigen Heizung (Firma Stiebel-Eltron) haben wir ebenfalls hinzugezogen, aber leider hatten wir damit auch keinen Erfolg. Somit bleibt uns nichts anderes übrig als den Druckwächter einbauen zu lassen. Wir haben diesen nun nachträglich Aufbemustert, somit wird der Druckwächter von Fingerhaus verbaut und angeschlossen.

Was uns sehr daran ärgert ist, dass der jeweilig zuständige Schornsteinfeger scheinbar fordern kann was Er will, ohne das man dagegen etwas machen kann. Wir kennen mittlerweile einige Bauherren die auch in Hessen mit der selben Heizung bauen oder gebaut haben. Diese Bauherren haben aber den Druckwächter nicht benötigt, wie kann das denn sein, dass es einmal ohne den Druckwächter geht und der andere Bauherr benötigt dann auf einmal wieder einen Druckwächter???

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